Ausschreibung
RENNSTEIGRIDE am 02. September 2023
Veranstalter:
GutsMuths-Rennsteiglaufverein e.V.
Ausrichter:
Rennsteiglauf Sportmanagement & Touristik GmbH
Ruppachstraße 1 a
98528 Suhl, OT Schmiedefeld
Tel.: 036782/61237
Fax: 036782 / 6427
E-Mail: info@rennsteigride.de
Freu dich auf den RENNSTEIGRIDE!
Die Macher des GutsMuths-Rennsteiglaufes trauen sich zum 7. Mal aufs Mountainbike.
01. September 2023
Wer nicht genug haben kann, darf sich am Vorabend im Bergsprint (man & woman of iron) über 800 m die Oberschenkel zerfetzen. Der Start befindet sich an der Talstation der Winterwelt Schmiedefeld. Das Ziel ist an der Liftbaude. Dabei sind auf 800 Metern 125 positive Höhenmeter zu bewältigen. Es wird in zugelosten 5-10 Gruppen gestartet.
02. September 2023
Mit dem RADART Halbmarathon über rund 35 km, LOTTO Thüringen Bikemarathon von rund 67 km und der EBIKE-Ausfahrt werden die Radler links und rechts vom Rennsteig über die höchsten Erhebungen Thüringens geführt. Und 2023 NEU im Programm – Der LOTTO Thüringen Supermarathon mit rund 100 km und dem AOK PLUS BikeTrio als Staffelwettbewerb mit rund 100 km. Für die Staffel werden drei Fahrer benötigt. Hier können reine Männerstaffeln oder Frauenstaffeln sowie Mixed-Staffeln teilnehmen.
Streckenangebot/Wettkampf/Organisationsbeitrag
Strecken | Startort/ Zielort | Start | Ziel- schluss |
bis 30.06.23 | 01.07. bis 18.08.23 | ab 19.08. bis inkl. Veranstaltungstag |
Bergsprint (man & woman of iron) am Schmiedefelder Skihang | Schmiedefeld | Fr, 18.00 Uhr | 7 EUR | 7 EUR | 12 EUR | |
Lotto Thüringen Supermarathon ca. 100 km |
Schmiedefeld |
Sa, 09.30 Uhr |
17.00 Uhr | 40 EUR | 45 EUR | 55 EUR |
Lotto Thüringen Marathon ca. 67 km |
Schmiedefeld |
Sa, 09.30 Uhr |
17.00 Uhr | 40 EUR | 45 EUR | 55 EUR |
RAD ART Halbmarathon 35 km |
Schmiedefeld |
Sa, 10.30 Uhr |
17.00 Uhr | 30 EUR | 35 EUR | 50 EUR |
AOK PLUS BikeTrio ca. 100 km |
Schmiedefeld | Sa, 09.30 Uhr | 17.00 Uhr | 85 EUR | 100 EUR | 145 EUR |
E-Bike-Ausfahrt 35 km |
Schmiedefeld | Sa, 09.00Uhr | 16.00 Uhr | 30 EUR | 40 EUR | 50 EUR |
– alle Preise inkl. 19% MwSt. – * Der Veranstalter hält sich eine Limitierung des Teilnehmerfeldes vor!
* Der Veranstalter hält sich Streckenanpassungen aufgrund von forstwirtschaftlichen Maßnahmen vor!
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Anmeldung/Meldebestätigung:
Meldebeginn ist der 01.01.2023.
Es werden nur online-Anmeldung unter RENNSTEIGRIDE.de oder für Gruppen mit dem entsprechenden Sammelanmeldeformular angenommen und bearbeitet. Das Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Anmeldungen werden nur bis 18.08.2023 (Poststempel) berücksichtigt und die Starter erhalten eine Meldebestätigung per E-Mail. Die Starterliste können Sie auf unserer Webseite einsehen. Anschließend ist eine Anmeldung ab19.08.2023 bis 31.08.2023 online als Nachmeldung möglich. Danach ist eine Nachmeldung am 01.09.2023 und 02.09.2023 an der Startnummernausgabe möglich.
Bezahlung:
- Die Startgebühr (diese setzt sich aus der Organisationsgebühr und einer evtl. Leihchipgebühr, i.H.v. 3,00 EUR, zusammen) wird im Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte eingezogen. Die Abbuchung erfolgt durch mika:timing und ist durch die Gläubiger-ID DE1900100000191299 identifizierbar. Bei Zahlung per SEPA Lastschrift erhalten Sie vorab eine entsprechende SEPA Lastschrift – Vorankündigung. Der SEPA-Lastschrifteinzug erfolgt frühestens 3 Geschäftstage nach Meldeeingang.
- Zahlung mit Kreditkarte bei der Online-Anmeldung.
- Nachmeldung nur gegen Barzahlung
- Durch fehlerhafte Zahlungsangaben oder durch Rückbuchung verursachte Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers und werden pauschal mit 5,- € Bearbeitungsgebühr (inklusive Bankgebühr) berechnet.
Für die Organisationsgebühr können Sie folgende Leistungen erwarten:
- Startnummer inkl. Kabelbinder
- Duschmöglichkeit im Ziel
- Fahrrad-Waschplatz am Ziel
- Kleiderbeutel
- Schiefertafel für Finisher
- Medaille für Finisher des Bergsprints
- Streckenverpflegung
- Betreuung
- Zielverpflegung
- Notdienst
- Marke für Pastaparty (Freitag 01.09.2023)
Ummeldung, Rücktritt/Stornierung, Startertausch
- Die Ummeldung auf eine andere Strecke ist bis zum 18.08.2023 gegen Zahlung der Differenz des Org.-Betrages zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR möglich.
- Eine entsprechende Mitteilung ist an den Ausrichter zu senden. Danach sind Ummeldungen auf eine andere Strecke nur noch am Startort unter Berücksichtigung des Differenzbetrages und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR möglich
- Ein Rücktritt bzw. die Stornierung von Anmeldungen ist bis zum 30.06.2023 mit einer Rückzahlung von 80% des Organisationsbetrages und vom 01.07.2023 bis 18.08.2023 gegen Rückzahlung von 50% des Organisationsbetrages möglich.
- Für Rücktritte/Stornierungen nach dem 18.08.203 besteht kein Anspruch auf Erstattung der Organisationsgebühr. Dies gilt auch bei Nichtantritt, insbesondere auch bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme! Eine Gutschrift für die Teilnahme im Folgejahr gibt es nicht! Eine Weitergabe der Startnummer (Startertausch) ist nur möglich, wenn dieses dem Meldebüro offiziell mitgeteilt wird, auf identischer Strecke passiert und bis zum offiziellen Meldeschluss (18.08.) erfolgt! Der Teilnehmer, der seine Startnummer abgeben möchte, informiert dazu das Meldebüro per E-Mail. Dabei gibt er seinen Namen und Startnummer an sowie den Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Verein und Chipnummer (falls vorhanden) des Teilnehmers, der die Startnummer übernehmen soll. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR berechnet.
Zeitmessung & ChampionChip
Die Zeitnahme erfolgt mittels Leih-Chip (im folgenden Smart-Chip genannt) oder einem eigenen Champion Chip (im folgenden YELLOW-Chip genannt), der am Knöchel zu befestigen ist.
Der Smart -Chip wird im Zielgarten vom Veranstalter wieder abgenommen.
Für die Ausleihe wird eine Gebühr in Höhe von 3,00 € erhoben.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Smart -Chip dem Veranstalter im Ziel zurück zu geben.
Sollte dies nicht geschehen, wird dem Teilnehmer der Chip mit 20,00€ in Rechnung gestellt. Der Smart -Chip kann nicht beim Rennsteiglauf benutzt werden. Alle Teilnehmer die im Besitz eines YELLOW-Chip sind, können diesen vor der Anmeldung in den Stammdaten nachtragen.
Teilnahmeberechtigung
Für die Teilnahme gilt folgendes Mindestalter:
- Lotto Thüringen Marathon und Supermarathon ca. 65 km und 100 km: 18 Jahre
- RAD ART Halbmarathon ca. 35 km: 16 Jahre
- EBike-Ausfahrt: 16 Jahre
- AOK PLUS BIKETrio 100 km: 16 Jahre
- Bergsprint: 16 Jahre
Alle Teilnehmer/innen müssen im Besitz einer gültigen Startnummer des RENNSTEIGRIDE sein. Die Startnummer ist nicht übertragbar. Sie ist gut sichtbar und unverändert an der Vorderseite des Lenkers zu befestigen.
Es herrscht während des gesamten Rennens Helmpflicht! Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von Glasflaschen untersagt. Das Mitführen eines Anhängers/Baby-Joggers oder Hundes ist untersagt.
Wer auf der LOTTO Thüringen Marathonstrecke, BikeTrio oder Supermarathon den Punkt Durchfahrt Mittelweg in die 2. Runde bis 12:00 Uhr und in die 3. Runde bis 14:30 Uhr nicht erreicht hat, wird aus dem Rennen genommen.
Es wird für LOTTO Thüringen Marathon, Supermarathon, AOK PLUS BikeTrio und RADART Halbmarathon einen neutralisierten Start geben, indem ein Führungsfahrzeug die Teilnehmer durch die Ortslage Schmiedefeld führt. Während eines neutralisierten Starts ist das Überholen des Führungsfahrzeuges (Motorrad oder Auto) nicht erlaubt.
Für den Bergsprint man & woman of iron wird Zeitnahme mit einer Start- und Zielmatte erfolgen (Nettozeit).
Klasseneinteilung
Beim RENNSTEIGRIDE gelten folgende Altersklassen:
AK jeweils Damen + Herren |
Jahrgang von bis |
16-18 Junioren* 19-29 Hauptklasse 30-39 Senioren 1 40-49 Senioren 2 50-59 Senioren 3 60- Senioren 4 |
2007 2005 2004 1994 1993 1984 1983 1974 1973 1964 1963 und älter |
Auszeichnung und Ehrung
Jeder Finisher erhält im Ziel eine Teilnehmermedaille. Die Urkunde kann von jedem Teilnehmer über www.RENNSTEIGRIDE.de ausgedruckt werden. Die Preisübergabe und Ehrung für die Teilnehmer LOTTO Thüringen Marathon, Supermarathon, AOK PLUS BikeTrio und RADART Halbmarathon erfolgt ausschließlich im Rahmen der Siegerehrung für die Gesamtsieger ab ca. 30 min nach Zielankunft.
Die Altersklassensiegerehrung erfolgt nach Streckeneinlauf in Folge. Es werden GESAMT die Plätze 1-3 und in den Altersklassen der Platz 1 der Strecken RADART Halbmarathon, LOTTO Thüringen Marathon und Supermarathon geehrt. Für die Gesamtwertung und die Sieger der Altersklassen werden Sachpreise zur Verfügung gestellt.
Es werden GESAMT die Plätze 1 für das AOK PLUS BikeTrio Männer, Frauen und Mixed geehrt.
Für den Bergsprint am Freitag erhält jeder Finisher im Ziel eine Teilnehmermedaille.
Es werden GESAMT die Plätze 1 Männer und Frauen geehrt.
Abholung der Startunterlagen
Die Ausgabe der Startunterlagen für den Bergsprint erfolgt an der Talstation „Winterwelt Schmiedefeld“ am Freitag, den 01.09.2023, in der Zeit 15.00 Uhr bis 30 min vor dem Start.
Die Ausgabe der Startunterlagen für LOTTO Thüringen Marathon, Supermarathon, AOK PLUS BikeTrio und RADART Halbmarathon erfolgt im Start-/Zielgelände am Freitag, den 01.09.2023, in der Zeit von 14.00 Uhr – 19.00 Uhr und am Samstag, den 02.09.2023, ab 7.00 Uhr bis 45 min vor dem jeweiligen Start.
Für den Erhalt der Unterlagen ist die Meldebestätigung oder ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen. Bei minderjährigen Teilnehmern benötigen wir zudem die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Sollten diese nicht vor Ort sein, ist der Erklärung eine Kopie des Personalausweises beizulegen. Sollten die Unterlagen nicht vorliegen, ist eine Teilnahme nicht möglich.
Haftungsausschluss
- Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt, oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmer.
- Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit aller übrigen Teilnehmer und Zuseher verpflichtet sich jeder Teilnehmer zur Einhaltung der geltenden Gesetze und der vom Veranstalter festgeschriebenen Regelungen (z.B. Helmpflicht, Verbot von Begleitfahrzeugen etc) sowie der Anweisungen durch die Exekutive oder den Veranstalter (inkl. Rennleitung, Streckenposten etc). Verstöße können zur Disqualifikation und Sperrung der Anmeldung führen und der Teilnehmer kann nach allgemeinen Grundsätzen haftbar gemacht werden.
- Der Teilnehmer bestätigt, seine Ausrüstung geprüft und in einem guten, gesetzeskonformen und für die Veranstaltung geeigneten Zustand vorgefunden zu haben.
- In Kenntnis aller Umstände zur Veranstaltung und der Inkaufnahme aller Risiken verzichtet der Teilnehmer – auch im Namen seiner Rechtsnachfolger – auf jegliche Haftbarmachung des Veranstalters, dessen Erfüllungsgehilfen sowie dessen Vertretern und Mitarbeitern. Dieser Haftungsverzicht gilt nicht für schuldhaft durch die genannten Personen herbeigeführte Personenschäden, für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Sachschäden sowie für nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzende Schäden.
- Darüber hinaus hält der Teilnehmer den Veranstalter und die im vorigen Punkt genannten Personen schad- und klaglos in Bezug auf sämtliche Klagen, Schäden, Forderungen oder Verbindlichkeiten, die aufgrund dessen Teilnahme an der Veranstaltung auch durch Dritte an sie herangetragen werden.
- Der Veranstalter übernimmt vor, während und nach der Veranstaltung keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle oder sonstige Schäden der Teilnehmer oder Dritter.
- Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern für eine entsprechende Deckung durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung Sorge zu tragen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
- Neben den mit der Ausübung des Radsports verbundenen üblichen Gefahren weist der Veranstalter beispielhaft auf die Gefahren der Rennteilnahme und der konkreten Teilnahme an der Veranstaltung hin. Eine Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit (wie auch der mitgeführten Sachen) könnte sich beispielsweise ergeben, aufgrund . . .
- des Fahrens im Pulk,
- des Erreichens hoher Geschwindigkeiten (auch von anderen Teilnehmern),
- des Auftretens von Fahr- und Konzentrationsfehlern aufgrund eigener (oder fremder) Übermüdung oder Anstrengung,
- des Einflusses von rutschigem Asphalt und – nicht zuletzt aufgrund der Höhenlage – mitunter schlechten Erhaltungszustandes der Straße auf das Fahrverhalten der Teilnehmer,
- der Unmöglichkeit der Absicherung aller neben der Fahrbahn befindlicher Gefahrenstellen (wie insbesondere natürliche und künstliche Hindernisse) über den gesamten Streckenverlauf,
- der mit der Eigenart der befahrenen Strecke verbundenen Unmöglichkeit der Absicherung aller möglicher Absturzstellen
- des Verhaltens von anderen Rennteilnehmern oder von außenstehenden Personen (Zuschauern), aber auch von Streckenposten oder anderen, an der Austragung der Veranstaltung beteiligte Personen.
Die Verwirklichung dieser Risiken kann schwere Körperverletzungen bis hin zum Tod, Schmerzen, emotionalen Stress, Traumata, Sachbeschädigungen, Vermögensschäden etc. mit sich bringen. Diese Schäden können nicht nur den Teilnehmer, sondern auch andere Beteiligte oder Angehörige betreffen.
Ausschlussklausel
Der Veranstalter behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extremistischen Parteien oder anderen extremistischen Organisationen angehören, der extremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
Ordnung und Sicherheit
Die Teilnehmer/innen haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Strecken.
Sie müssen sich den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterordnen und sämtlichen Fahrzeugen und sonstigen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen. Für Zuwiderhandlungen haben die Teilnehmer/innen selbst einzustehen.
Gleiches gilt für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren. Die Teilnehmer haben den Weisungen der Polizei Folge zu leisten. Fahrzeuge dürfen nicht in Waldwege oder im Waldgebiet abgestellt werden.
Rechtswidrig parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.