Ausschreibung
10. RENNSTEIGRIDE am 05. September 2026
Veranstalter:
GutsMuths-Rennsteiglaufverein e.V.
Ausrichter:
Rennsteiglauf Sportmanagement & Touristik GmbH
Ruppachstraße 1 a
98528 Suhl, OT Schmiedefeld
Tel.: 036782/61237
Fax: 036782 / 6427
E-Mail: info@rennsteigride.de
Freu dich auf den RENNSTEIGRIDE!
Die Macher des GutsMuths-Rennsteiglaufes trauen sich zum 10. Mal aufs Mountainbike.
05. September 2026
Mit dem Halbmarathon (35 km), LOTTO Thüringen Marathonarathon (67 km), LOTTO Thüringen Supermarathon (100 km), der EBIKE-Ausfahrt (35 km) und dem AOK PLUS BasicRIDE (17 km) sowie JuniorRIDE (6 km) werden die Mountainbiker und Graveler links und rechts vom Rennsteig über die höchsten Erhebungen Thüringens geführt.
Streckenangebot/Wettkampf/Organisationsbeitrag
| Strecken | Startort/ Zielort | Start | Ziel- schluss |
bis 31.05.26 | 01.06. bis 18.08.26 | ab 19.08. bis inkl. Veranstaltungstag |
| Lotto Thüringen Supermarathon ca. 100 km |
Schmiedefeld |
Sa, 09:30 Uhr |
17.00 Uhr | 40 EUR | 50 EUR | 70 EUR |
|
Lotto Thüringen Marathon |
Schmiedefeld |
Sa, 09:30 Uhr |
17.00 Uhr | 40 EUR | 50 EUR | 65 EUR |
| Halbmarathon ca. 35 km mit Gravelwertung |
Schmiedefeld |
Sa, 10:30 Uhr |
16.00 Uhr | 30 EUR | 40 EUR | 55 EUR |
| BasicRIDE 17 km |
Schmiedefeld | Sa, 10:00 Uhr | 14.00 Uhr | 25 EUR | 35 EUR | 45 EUR |
| EBIKE-Ausfahrt ca. 35 km |
Schmiedefeld | Sa, 09:00 Uhr | 14.00 Uhr | 30 EUR | 40 EUR | 55 EUR |
| JuniorRide ca. 6 km |
Schmiedefeld | Sa, ca. 09:10 Uhr | 10.00 Uhr | 10 EUR | 10 EUR | 15 EUR |
– alle Preise inkl. 19% MwSt. –
* Der Veranstalter hält sich eine Limitierung des Teilnehmerfeldes vor!
* Der Veranstalter hält sich Streckenanpassungen aufgrund von forstwirtschaftlichen und witterungsbedingten Maßnahmen vor!
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Anmeldung/Meldebestätigung:
Meldebeginn ist der 01.12.2025.
Es werden nur Online-Anmeldung unter RENNSTEIGRIDE.de entgegengenommen und die Starter erhalten eine Meldebestätigung per E-Mail. Anschließend ist eine Anmeldung ab 19.08.2026 bis 30.08.2026 online als Nachmeldung möglich. Danach ist eine Nachmeldung am 04.09.2026 und 05.09.2026 und an der Startnummernausgabe möglich.
Die Starterliste können Sie auf unserer Webseite einsehen.
Bezahlung:
- Die Startgebühr wird im Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte eingezogen. Die Abbuchung erfolgt durch mika:timing und ist durch die Gläubiger-ID DE1900100000191299 identifizierbar. Bei Zahlung per SEPA Lastschrift erhalten Sie vorab eine entsprechende SEPA Lastschrift – Vorankündigung. Der SEPA-Lastschrifteinzug erfolgt frühestens 3 Geschäftstage nach Meldeeingang.
- Nachmeldung gegen Bar- und Kartenzahlung
- Durch fehlerhafte Zahlungsangaben oder durch Rückbuchung verursachte Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers und werden pauschal mit 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr (inklusive Bankgebühr) berechnet.
Für die Organisationsgebühr können Sie folgende Leistungen erwarten:
- Startnummer inkl. Kabelbinder
- Duschmöglichkeit im Ziel
- Fahrrad-Waschplatz am Ziel
- Kleiderbeutel
- Schiefertafel für Finisher
- Streckenverpflegung
- Zielverpflegung
- Notdienst
- Essenmarke (Freitag 04.09.2026)
Ummeldung, Rücktritt/Stornierung, Startertausch
- Die Ummeldung auf eine andere Strecke ist bis zum 18.08.2026 gegen Zahlung der Differenz des Org.-Betrages zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR möglich. Eine Erstattung des Differenzbetrages ist nicht möglich.
- Danach sind Ummeldungen auf eine andere Strecke nur noch am Startort mit der Zahlung des Differenzbetrages und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR möglich.
- Ein Rücktritt bzw. die Stornierung von Anmeldungen ist bis zum 31.05.2026 mit einer Rückzahlung von 50% des Organisationsbetrages möglich.
- Für Rücktritte/Stornierungen nach dem 01.06.2026 besteht kein Anspruch auf Erstattung der Organisationsgebühr. Dies gilt auch bei Nichtantritt, insbesondere auch bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme! Eine Gutschrift für die Teilnahme im Folgejahr gibt es nicht!
- Kein Startertausch.
Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich mit dem vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Chip.
Teilnahmeberechtigung
Für die Teilnahme gilt folgendes Mindestalter:
- Lotto Thüringen Marathon und Supermarathon: 18 Jahre
- Halbmarathon ca. 35 km: 16 Jahre
- EBike-Ausfahrt: 16 Jahre
- AOK PLUS BasicRIDE : ab Jahre, ab 12 Jahre bis 15 Jahre mit Einverständniserklärung des Erziehungsbeauftragten (Muttizettel)
- JuniorRIDE: 7 bis 14 Jahre (Muttizettel)
Alle Teilnehmer müssen im Besitz einer gültigen Startnummer des RENNSTEIGRIDE sein. Die Startnummer ist nicht übertragbar. Sie ist gut sichtbar und unverändert an der Vorderseite des Lenkers zu befestigen.
Es herrscht während des gesamten Rennens Helmpflicht! Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von Glasflaschen untersagt. Das Mitführen eines Anhängers/Baby-Joggers oder Hundes ist untersagt. Das Mitführen einen Mobiltelefons/ Smartphones ist erwünscht, in der die Notfallnummer für die Veranstaltung eingespeichert ist.
Wer auf der LOTTO Thüringen Marathonstrecke und Supermarathon den Punkt Durchfahrt Mittelweg in die 2. Runde bis 12:00 Uhr und in die 3. Runde bis 14:30 Uhr nicht erreicht hat, wird aus dem Rennen genommen.
Es wird für LOTTO Thüringen Marathon, Supermarathon, AOK PLUS BasicRIDE, Halbmarathon sowie der EBIKE-Ausfahrt einen neutralisierten Start geben, indem ein Führungsfahrzeug die Teilnehmer durch die Ortslage Schmiedefeld führt. Während eines neutralisierten Starts ist das Überholen des Führungsfahrzeuges (Motorrad oder Auto) nicht erlaubt.
Klasseneinteilung
Beim RENNSTEIGRIDE gelten folgende Altersklassen:
| AK jeweils Damen + Herren |
Jahrgang von bis |
| 16-18 Junioren* 19-29 Hauptklasse 30-39 Senioren 1 40-49 Senioren 2 50-59 Senioren 3 60- Senioren 4 |
2010 2008 2007 1997 1996 1987 1986 1977 1977 1967 1966 und älter |
|
Kinder/ Jugend JuniorRide U11 AOK BasicRide |
2018 2016
2014 2013 |
Auszeichnung und Ehrung
Jeder Finisher erhält im Ziel eine Teilnehmermedaille. Die Urkunde kann von jedem Teilnehmer über www.RENNSTEIGRIDE.de ausgedruckt werden. Die Preisübergabe und Ehrung für die Teilnehmer LOTTO Thüringen Marathon, Supermarathon, AOK PLUS BasicRIDE und Halbmarathon sowie Gravel erfolgt ausschließlich im Rahmen der Siegerehrung für die Gesamtsieger ab ca. 30 min nach Zielankunft. Es werden GESAMT die Plätze 1-3 der Strecken Halbmarathon, Gravel, LOTTO Thüringen Marathon, Supermarathon und den AOK PLUS BasicRIDE sowie JuniorRide geehrt und erhalten Sachpreise.
Die Sieger der Altersklassen erhalten im Nachgang Sachpreise per Post. Die Ehrung der Altersklassen Platz 1-3 im JuniorRide werden im Anschluß des Wettkampfes geehrt.
Abholung der Startunterlagen
Die Ausgabe der Startunterlagen für LOTTO Thüringen Marathon, Supermarathon, AOK PLUS BasicRIDE, EBIKE und Halbmarathon sowie JuniorRIDE erfolgt im Start-/Zielgelände am Freitag, den 04.09.2026, in der Zeit von 16:00 Uhr – 19:00 Uhr und am Samstag, den 05.09.2026, ab 07:00 Uhr bis 45 min vor dem jeweiligen Start.
Für den Erhalt der Unterlagen ist die Meldebestätigung oder ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen. Bei minderjährigen Teilnehmern benötigen wir zudem die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (Muttizettel). Sollten diese nicht vor Ort sein, ist der Erklärung eine Kopie des Personalausweises beizulegen. Sollten die Unterlagen nicht vorliegen, ist eine Teilnahme nicht möglich.
Haftungsausschluss
- Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt, oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmer.
- Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit aller übrigen Teilnehmer und Zuseher verpflichtet sich jeder Teilnehmer zur Einhaltung der geltenden Gesetzeund der vom Veranstalter festgeschriebenen Regelungen (z.B. Helmpflicht, Verbot von Begleitfahrzeugen etc) sowie der Anweisungen durch die Exekutive oder den Veranstalter (inkl. Rennleitung, Streckenposten etc). Verstöße können zur Disqualifikation und Sperrung der Anmeldung führen und der Teilnehmer kann nach allgemeinen Grundsätzen haftbar gemacht werden.
- Der Teilnehmer bestätigt, seine Ausrüstunggeprüft und in einem guten, gesetzeskonformen und für die Veranstaltung geeigneten Zustand vorgefunden zu haben.
- In Kenntnis aller Umstände zur Veranstaltung und der Inkaufnahme aller Risiken verzichtet der Teilnehmer – auch im Namen seiner Rechtsnachfolger – auf jegliche Haftbarmachung des Veranstalters, dessen Erfüllungsgehilfen sowie dessen Vertretern und Mitarbeitern. Dieser Haftungsverzicht gilt nicht für schuldhaft durch die genannten Personen herbeigeführte Personenschäden, für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Sachschäden sowie für nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzende Schäden.
- Darüber hinaus hält der Teilnehmer den Veranstalter und die im vorigen Punkt genannten Personen schad- und klaglosin Bezug auf sämtliche Klagen, Schäden, Forderungen oder Verbindlichkeiten, die aufgrund dessen Teilnahme an der Veranstaltung auch durch Dritte an sie herangetragen werden.
- Der Veranstalter übernimmt vor, während und nach der Veranstaltung keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle oder sonstige Schädender Teilnehmer oder Dritter.
- Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern für eine entsprechende Deckung durch eine Unfall- und HaftpflichtversicherungSorge zu tragen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
- Neben den mit der Ausübung des Radsports verbundenen üblichen Gefahrenweist der Veranstalter beispielhaft auf die Gefahren der Rennteilnahme und der konkreten Teilnahme an der Veranstaltung hin. Eine Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit (wie auch der mitgeführten Sachen) könnte sich beispielsweise ergeben, aufgrund…
- des Fahrens im Pulk,
- des Erreichens hoher Geschwindigkeiten (auch von anderen Teilnehmern),
- des Auftretens von Fahr- und Konzentrationsfehlern aufgrund eigener (oder fremder) Übermüdung oder Anstrengung,
- des Einflusses von rutschigem Asphalt und – nicht zuletzt aufgrund der Höhenlage – mitunter schlechten Erhaltungszustandes der Straße auf das Fahrverhalten der Teilnehmer,
- der Unmöglichkeit der Absicherung aller neben der Fahrbahn befindlicher Gefahrenstellen (wie insbesondere natürliche und künstliche Hindernisse) über den gesamten Streckenverlauf,
- der mit der Eigenart der befahrenen Strecke verbundenen Unmöglichkeit der Absicherung aller möglicher Absturzstellen,
- des Verhaltens von anderen Rennteilnehmern oder von außenstehenden Personen (Zuschauern), aber auch von Streckenposten oder anderen, an der Austragung der Veranstaltung beteiligte Personen.
Die Verwirklichung dieser Risiken kann schwere Körperverletzungen bis hin zum Tod, Schmerzen, emotionalen Stress, Traumata, Sachbeschädigungen, Vermögensschäden etc. mit sich bringen. Diese Schäden können nicht nur den Teilnehmer, sondern auch andere Beteiligte oder Angehörige betreffen.
Ausschlussklausel
Der Veranstalter behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extremistischen Parteien oder anderen extremistischen Organisationen angehören, der extremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
Ordnung und Sicherheit
Die Teilnehmer/innen haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Strecken.
Sie müssen sich den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterordnen und sämtlichen Fahrzeugen und sonstigen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen. Für Zuwiderhandlungen haben die Teilnehmer/innen selbst einzustehen.
Gleiches gilt für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren. Die Teilnehmer haben den Weisungen der Polizei Folge zu leisten. Fahrzeuge dürfen nicht in Waldwege oder im Waldgebiet abgestellt werden.


















